In den vergangenen Jahren hat Tropfen e.V. zum Teil unter

anderem Zuschüsse geleistet für:

 

- für Aufenthalt im Schullandheim, Klassenfahrten, Wandertage.

- Taschengeld bei Kuraufenthalten von Kindern und Jugendlichen.

- Bekleidung (Sommer- und/oder Winterbekleidung, Schuhe u.a.).

- finanzielle Überbrückungshilfen z. B. für Lebensmittel.

- Sport- und Freizeitaktivitäten (Trainingsanzüge, Schuhe,

  Freizeit-/Ferienmaßnahmen, Skilager, Wintersportwochen).

- Schulmaterial und Lernmittel, Nachhilfeunterricht.

- Medikamente und Eigenanteil bei Arzt- oder Zahnarztbehandlung,

  sowie medizinische Hilfsmittel die von der Krankenkasse nicht

  finanziert werden (z.B. Kopforthesen)

- Fahrtkosten für Krankenhausbesuche der Eltern bei ihren

  Kindern.

- Therapiemaßnahmen für Kinder sowie die Fahrtkosten, sofern keine

   Finanzierung durch die Krankenkasse, Pflegekasse erfolgen kann.

- Möbel für Kinder- und Jugendzimmer.

- Förderung von Schulprojekten.

 

 

Ansprüche auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabe-Gesetz und sonstiger Sozialleistungsträger wie Krankenkassen, Pflegekassen,

Deutsche Rentenversicherung, wirtschaftliche Jugendhilfe, Leistungen der Sozialhilfe und Jobcenter u.a. sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

 

Um die bedürftigen Familien im Landkreis Weilheim-Schongau weiterhin unterstützen zu können, benötigen wir Ihre Spende oder Sie werden einfach Mitglied beim Verein Tropfen e.V.