In den vergangenen Jahren hat Tropfen e.V. zum Teil unter
anderem Zuschüsse geleistet für:
- für Aufenthalt im Schullandheim, Klassenfahrten,
Wandertage.
- Taschengeld bei Kuraufenthalten von Kindern und Jugendlichen.
- Bekleidung (Sommer- und/oder Winterbekleidung, Schuhe u.a.).
- finanzielle Überbrückungshilfen z. B. für Lebensmittel.
- Sport- und Freizeitaktivitäten (Trainingsanzüge, Schuhe,
Freizeit-/Ferienmaßnahmen, Skilager, Wintersportwochen).
- Schulmaterial und Lernmittel, Nachhilfeunterricht.
- Medikamente und Eigenanteil bei Arzt- oder Zahnarztbehandlung,
sowie medizinische Hilfsmittel die von der Krankenkasse nicht
finanziert werden (z.B. Kopforthesen)
- Fahrtkosten für Krankenhausbesuche der Eltern bei ihren
Kindern.
- Therapiemaßnahmen für Kinder sowie die Fahrtkosten, sofern keine
Finanzierung durch die Krankenkasse, Pflegekasse erfolgen kann.
- Möbel für Kinder- und Jugendzimmer.
- Förderung von Schulprojekten.
Ansprüche auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabe-Gesetz und sonstiger Sozialleistungsträger wie Krankenkassen, Pflegekassen,
Deutsche Rentenversicherung, wirtschaftliche Jugendhilfe, Leistungen der Sozialhilfe und Jobcenter u.a. sind
vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Um die bedürftigen Familien im Landkreis Weilheim-Schongau weiterhin unterstützen zu können,
benötigen wir Ihre Spende oder Sie werden einfach Mitglied beim Verein Tropfen e.V.